In Deutschland ist alles geregelt. So auch der Sprechfunk bei der Feuerwehr.
Behörden und Organisationionen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) müssen im Einsatzfall sicher miteinander kommunizieren können. Dies geschieht mittels Funkwellen im 4 bzw. 2-Meter Bereich. Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher Funk und durch mehrere Richtlinien reglementiert
Ein Abhören des Funkes ist verboten
Analoger BOS-Funk
Zur Zeit werden in Deutschland von den Feuerwehren im BOS-Funk hauptsächlich das 4-m-Band (meist Fahrzeugfunkgerät) und das 2-Meter-Band (meist Handfunkgerät) benutzt. Der Fahrzeugfunk auf einem fest zugeteiltem Kanal im 4-m-Band ist regional begrenzt und deckt in der Regel über Relaisfunkstellen den gesamten Landkreis ab, in dem die Feuerwehr beheimatet ist. Hier erfolgt die Kommunikation mit der Einsatzleitstelle, anderen BOS oder den Fahrzeugen untereinander.
Über diesen Kanal wird auch das Funkmeldesystem FMS abgewickelt. FMS ist ein tonfrequentes Übertragungssytem zur schnellen und automatisierten Übermittlung von Routinemeldungen (z.B. “Fahrzeug am Einsatzort eingetroffen”) an die Leitstelle, bzw. an den Leitstellenrechner. Dadurch wird der Sprechfunkkanal entlastet und für weitere wichtige Gespräche freigehalten.
Im Gegensatz dazu hat der 2-m-Funk aufgrund technischer Eigenschaften, geringerer Sendeleistungen und fehlender Relais nur eine begrenzte Reichweite. Er wird daher bei den Feuerwehren als Einsatzstellenfunk mit Handfunkgeräten benutzt und dient vorrangig der Kommunikation unter den Einsatzkräften und der Einsatzleitung.
Funkrufnamen
Damit die Teilnehmer am Sprechfunk Identifiziert werden können haben allen Nutzer einen Funkrufnamen. Dieser stzt sich aus der Organisation, der Gemeinde und der Fahrzeugkennzahl zusammen.
So lautet der Rufname von unserem HLF 20/16: Florian Obermeitingen 40/1
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